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30. November 2004

Schmerztherapie für Kassenpatienten gefährdet

Deutsche Schmerzliga kritisiert die von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vorgelegten Leistungs- verzeichnisse.

(Oberursel, 30. November 2004) Die Schmerztherapie ist in den derzeit vorliegenden Entwürfen der Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten unzureichend verankert. „Schon heute bekommen nur etwa 20 Prozent der Patienten eine sachgerechte Versorgung. Dieser Versorgungsgrad dürfte im kommenden Jahr weiter sinken, wenn Schmerztherapeuten eine sachgerechte Schmerztherapie durch die neuen Vorgaben kaum noch erbringen können “, kritisiert Dr. med. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga e.V. Darum appelliert die Patientenorganisation an Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung eine qualitätsgesicherte und zeitgemäße Schmerztherapie in den Leistungsverzeichnissen zu verankern.

Die Idee war vernünftig: Die Schmerzmedizin sollte in die Leistungsverzeichnisse für Kassenpatienten integriert werden. Doch bei ihrer Umsetzung haben Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung diese Idee aus Kostengründen gründlich eingedampft und verwässert. So wird beispielsweise die schmerztherapeutische Behandlung auf zwei Quartale begrenzt, wenn es zu keiner Verbesserung kommt. „Dies ist eine Diskriminierung der Schmerzpatienten“, erklärt Koch. In keinem anderen medizinischen Fachgebiet werde die Behandlung chronisch kranker Patienten durch Experten begrenzt. Niemand käme auf die Idee, einem Diabetespatienten die Therapie bei einem Diabetologen zu verweigern.

Hinzu kommt, dass wesentliche Leistungen der Schmerztherapeuten noch immer nicht in den Leistungsverzeichnissen enthalten sind. Ärzte bieten jedoch nur das an, was in diesen Verzeichnissen aufgeführt ist und von den Krankenkassen bezahlt wird. Wichtige diagnostische Maßnahmen, etwa der Einsatz von Schmerztagebüchern und Schmerzfragebögen fehlen in den neuen Leistungsverzeichnissen jedoch ebenso wie moderne Therapien: Strategien zur Schmerzbewältigung und Schmerzdistanzierung, Austestung und Einstellung starker Schmerzmittel, Entzugsbehandlung bei Fehlgebrauch von Analgetika oder Biofeedback. „Solange diese Leistungen in den Verzeichnissen fehlen, erhalten Patienten im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung auch weiterhin keine angemessene Schmerztherapie“, kritisiert Marianne Koch.

Gleichzeitig wurde die Pauschalvergütung für die Betreuung von Schmerzpatienten reduziert. „Viele Schmerztherapeuten werden darum bestimmte Leistungen, die sie bislang ohne Honorierung erbracht haben, nicht mehr erbringen können“, fürchtet die Patientenorganisation.

Damit nicht genug, wurden von Kassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Anforderungen an Schmerztherapeuten in den neuen Qualitätssicherungsvereinbarungen aus Kostengründen nach unten korrigiert.

In Deutschland leiden etwa ein Viertel bis ein Drittel der Erwachsenen – 15 bis 20 Millionen Menschen – an wiederkehrenden Schmerzen. Ein Drittel davon, sechs bis acht Millionen Patienten, sind stark beeinträchtigt. Zehn Prozent, etwa zwei Millionen Menschen, leiden an problematischen Schmerzzuständen: Ihre Pein hat sich verselbstständigt und gilt als eigenständige Schmerzkrankheit.

Wenn der Schmerz seine Schutz- und Warnfunktion verloren hat und nicht ausreichend behandelt wird, kommen bei den betroffenen Menschen zu den körperlichen Qualen psychosoziale Beeinträchtigungen und weitere Folgeschäden hinzu. Leistungsfähigkeit, Lebensfreude und Lebensqualität gehen verloren.

Barbara Ritzert
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